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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsdienstleistungen

Entwurf zur rechtlichen Prüfung: Diese Fassung darf erst nach fachanwaltlicher Prüfung verbindlich eingesetzt werden.

Stand: Juli 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beratungs-, Organisations- und Projektbegleitungsleistungen von Volker Marx, Beratungsdienstleistungen, Röblingstraße 16, 99974 Mühlhausen.

Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, eine schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung oder durch einvernehmlichen Beginn der Leistung zustande. Art, Umfang, Termine und Vergütung richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Geschuldet ist eine fachgerechte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher, behördlicher oder sonstiger Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Abgrenzung der Leistungen

Rechts- oder Steuerberatung sowie die Vertretung vor Gerichten oder Behörden sind nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart und gesetzlich zulässig ist. Soweit erforderlich, sind entsprechend befugte Rechtsanwälte, Steuerberater, Sachverständige oder andere Fachstellen gesondert zu beauftragen.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner vollständig und rechtzeitig bereit. Er prüft überlassene Ergebnisse und weist unverzüglich auf Unstimmigkeiten hin. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

5. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Rechnungen sind zu dem dort genannten Zeitpunkt zu zahlen. Ist kein Zahlungsziel vereinbart, ist die Vergütung nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Vorschüsse, Abschlagszahlungen und erstattungsfähige Auslagen können im Angebot vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

6. Termine, Änderungen und Beendigung

Termine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Änderungen des Leistungsumfangs sollen in Textform festgehalten werden. Kündigungs- und Rücktrittsrechte richten sich nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Bereits erbrachte Leistungen und vereinbarte, nicht mehr vermeidbare Aufwendungen sind zu vergüten, soweit gesetzlich zulässig.

7. Vertraulichkeit und Unterlagen

Vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden vertraulich behandelt, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Vom Auftraggeber bereitgestellte Originalunterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

8. Nutzungsrechte

An individuell erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Vorbestehende Unterlagen, Methoden, Vorlagen und allgemeines Fachwissen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Rechte Dritter bleiben unberührt.

9. Haftung

Volker Marx haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Anbahnung und Durchführung des Auftrags verarbeitet. Erfordert der Auftrag eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, wird bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mühlhausen, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Dies gilt insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.